4. Kosten

Autor: Tegeler

Anwaltliche Vergütung im Rahmen der Testamentsgestaltung

Im Hinblick auf die Frage der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in Form von Beratung und Entwurf eines Testaments ist unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) davon auszugehen, dass das Entwerfen von Urkunden im gebührenrechtlichen Sinne als Beratungstätigkeit anzusehen ist. Nachdem nach dem Wortlaut des RVG allein das Entwerfen von Verträgen als Geschäftstätigkeit zu werten ist, ist das Entwerfen von Urkunden nicht mehr im Anwendungsbereich der Norm aufgezählt (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG).

Praxistipp

Einen detaillierten Überblick über den Stand der Rechtsprechung zum Vergütungsrecht für den Entwurf eines Testaments bietet Norbert Schneider, Kostenpraxis Vergütung für den Entwurf eines Testaments, ErbR 2012, 367 mit Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung.