| Autor: Kampa |
Der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein selbständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch. Er kann unabhängig vom Pflichtteilsanspruch entstehen (BGH, NJW 1988, 1667). Mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch soll der Pflichtteilsberechtigte vor „Aushöhlungsmaßnahmen“ des Erblassers zu dessen Lebzeiten geschützt werden. Damit wird der gesetzgeberische Gedanke, die engsten Familienangehörigen am Nachlass des Erblassers teilhaben zu lassen, konsequent fortgeführt. Durch unentgeltliche Verfügungen des Erblassers eingetretene Nachlassminderungen werden ausgeglichen, indem beim Erbfall die Erblasserschenkungen gem. §
WarnhinweisDie Geltendmachung bzw. die Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist sehr praxisrelevant. Achten Sie sorgfältig darauf, mögliche Ergänzungsansprüche innerhalb der besonderen Verjährungsfristen zu verfolgen (vgl. dazu auch Kapitel 10.A.11.3)! |
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