7.1 Steuerpflichtige Personen

Autor: Christ

Steuerpflichtige Personen sind u.a. die erwerbenden Personen (bei Erwerben von Todes wegen die Erbin/der Erbe, Vermächtnisnehmende, die pflichtteilsberechtigte Person eines geltend gemachten Pflichtteils, bei Zuwendungen unter Lebenden insbesondere die beschenkten Personen) und die (!) schenkenden Personen (vgl. § 20 ErbStG).