Autor: Christ |
Steuerpflichtige Personen sind u.a. die erwerbenden Personen (bei Erwerben von Todes wegen die Erbin/der Erbe, Vermächtnisnehmende, die pflichtteilsberechtigte Person eines geltend gemachten Pflichtteils, bei Zuwendungen unter Lebenden insbesondere die beschenkten Personen) und die (!) schenkenden Personen (vgl. § 20 ErbStG).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|