Auf die Revision des Klägers wird das am 12. Dezember 2007 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger war Trainer der Ringermannschaft eines Sportclubs; der Beklagte ist Hauptsponsor und Vorsitzender des Aufsichtsrats des Sportclubs.
Der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihm für den Fall, dass seine Mannschaft in der Saison 2005/2006 den Titel eines Deutschen Meisters erringe, mündlich die Zahlung eines Betrags von 5.000 EUR versprochen. Die Mannschaft gewann die Meisterschaft.
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