Abgrenzung zwischen Entgeltsvereinbarung und belohnender Schenkung
OLG Hamm, Urteil vom 29.11.1994 - Aktenzeichen 29 U 80/94
DRsp Nr. 1995/9377
Abgrenzung zwischen Entgeltsvereinbarung und belohnender Schenkung
Verspricht der Eigentümer eines Dressurpferdes einer Bekannten, der er das Pferd unentgeltlich zum Reiten und Trainieren überlassen und die an einer Vielzahl von Dressurprüfungen erfolgreich teilgenommen hat, einen Anteil am Verkaufserlös des Pferdes, ist diese Zusage als formbedürftiges belohnendes Schenkungsversprechen zu werten und nicht als nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts.