2.1 Kreis der Berechtigten

Autor: Kampa

Nicht alle Angehörigen haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Unter der Voraussetzung, dass sie in der letztwilligen Verfügung ausdrücklich oder auch stillschweigend nicht berücksichtigt sind, haben nur die Kinder und Kindeskinder sowie der Ehegatte des Erblassers oder aber sein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch.