BFH - Urteil vom 15.12.2010
II R 41/08
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 14 Abs. 1; BewG § 15 Abs. 3; BewG § 16; BewG § 146;
Vorinstanzen:
FG München, vom 23.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen DStRE 2009, 1111

Abstellen auf die Gesamtregelung des § 146 Bewertungsgesetz (BewG) einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG; Entbehrlichkeit einer gesonderten Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG bei Vorliegen eines denselben Wert ergebenden gesondert festgestellten Grundbesitzwerts

BFH, Urteil vom 15.12.2010 - Aktenzeichen II R 41/08

DRsp Nr. 2011/3640

Abstellen auf die Gesamtregelung des § 146 Bewertungsgesetz (BewG) einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG; Entbehrlichkeit einer gesonderten Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG bei Vorliegen eines denselben Wert ergebenden gesondert festgestellten Grundbesitzwerts

1. Bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen. 2. Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG ist entbehrlich, wenn aufgrund eines bereits gesondert festgestellten Grundbesitzwerts eine weitere gesonderte Feststellung für den Stichtag denselben Grundbesitzwert ergäbe.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 14 Abs. 1; BewG § 15 Abs. 3; BewG § 16; BewG § 146;

Gründe

I.

1

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihre beiden Geschwister erhielten von ihrer Mutter aufgrund notarieller Urkunde vom 28. Dezember 2002 zu gleichen Teilen ein vermietetes bebautes Grundstück geschenkt. Die Mutter behielt sich ein lebenslanges, unentgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück, das eine durchschnittliche Jahreskaltmiete von 88.732 EUR erzielte, vor.

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