Abwandlung 15.5.1: Kosten für bereits beim Erblasser entstandene Steuerberatungskosten

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

Bevor L die Erbschaftsteuererklärung nach dem Tod ihres Lebensgefährten E am 20.05.2022 beim Finanzamt einreichen kann, verstirbt sie am 05.12.2022 und wird von ihrer Nichte N beerbt. N "übernimmt" den Auftrag an die bisherige Steuerberaterin S und lässt sie die Steuererklärung für den Nachlass von E einreichen. Sie zahlt dafür 2.000 Euro Honorar und später im Rahmen des Einspruchs 1.500 Euro Honorar für die erfolgreiche Durchführung des Einspruchsverfahrens.

Die Anzeige ihres Erwerbs von L und die daraufhin einzureichende Steuererklärung lässt sie von ihrem Steuerberater, dem S 1, erstellen. Er berechnet dafür ein Honorar von 2.500 Euro; für den Einspruch zur Geltendmachung vom Finanzamt zunächst nicht anerkannter Ausgaben berechnet er ein Bruttohonorar von 750 Euro.

Welche Steuerberatungskosten kann N als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen?