Autor: Christ |
M verstirbt am 01.01.2022 und wird von ihrem Sohn S beerbt. M war selbständig tätig und hatte für die Erstellung ihrer Einkommen- und Umsatzsteuererklärung stets die Steuerberatungsgesellschaft G beauftragt. Nach dem Tod von M beauftragt S im Februar 2022 G mit der Erstellung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für 2021. G berechnet ihm dafür ein Bruttohonorar von 4.000 Euro.
Kann S diese Kosten als Nachlassverbindlichkeit bei seiner Erbschaftsteuererklärung geltend machen?
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