Abwandlung 15.5.2: Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Einkommen- oder Umsatzsteuererklärung

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

M verstirbt am 01.01.2022 und wird von ihrem Sohn S beerbt. M war selbständig tätig und hatte für die Erstellung ihrer Einkommen- und Umsatzsteuererklärung stets die Steuerberatungsgesellschaft G beauftragt. Nach dem Tod von M beauftragt S im Februar 2022 G mit der Erstellung der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung für 2021. G berechnet ihm dafür ein Bruttohonorar von 4.000 Euro.

Kann S diese Kosten als Nachlassverbindlichkeit bei seiner Erbschaftsteuererklärung geltend machen?