Abwandlung 15.6.2: Zinsen bei Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

Die Erbschaftsteuer i.H.v. 300.000 Euro wird M gegenüber am 01.07.2022 fällig. M ist der Auffassung, dass er keine Erbschaftsteuer zu zahlen hat, und legt deshalb Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ein; zugleich beantragt er Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt bewilligt ihm die Aussetzung der Vollziehung; der Einspruch wird durch Einspruchsbescheid abgelehnt, die Aussetzung der Vollziehung endet am 01.02.2023, also sechs Monate später.

Sachverhalt Lösung

Der ausgesetzte Betrag ist zu verzinsen, und zwar mit 0,5 % je Monat. Die Aussetzung erfolgte für sechs Monate, so dass 9.000 Euro Zinsen zu zahlen sind. Zwar ist die Höhe der Zinsen mit 6 % jährlich verfassungsrechtlich umstritten, aber die Entscheidung des BVerfG, in der es einen Zinssatz von 6 % jährlich als zu hoch und damit verfassungswidrig eingestuft hat, bezieht sich nicht auf Zinsen, die für eine ausgesetzte Steuer erhoben werden (vgl. §§ 238 Abs. 1, 237 AO; BVerfG, Beschl. v. 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).