Abwandlung 6.4.1: Erbschein für Nacherben bei nur teilweise angeordneter Nacherbfolge

Autor: König

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Es existiert ein Erbschein, der die E zu 1/4 als Erbin und zu 3/4 als befreite Vorerbin nach dem A ausweist, wobei ausgewiesen ist, dass der Nacherbfall mit dem Tod der Vorerbin eintreten soll.

Nach dem maßgeblichen Testament sollen im Fall des Todes der E B und C Nacherben des A zu gleichen Teilen sein. E ist am 13.03.2022 verstorben. B und C wollen nunmehr einen Erbschein nach dem A beantragen.

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Siehe hierzu die Checkliste in Mandatssituation 6.4.

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Hier ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass E zu einem gewissen Anteil unbedingte Erbin des A ist. Hieran ändert sich auch durch den Eintritt des Nacherbfalls nichts. Aufgrund des Todes der Vorerbin geht nur ein geringerer Nachlassanteil auf die Nacherben über.

Es ist ein Antrag zu stellen, der wie folgt lautet: