Autor: König |
Der Erblasser ist deutscher und britischer Staatsangehöriger und hat unter dem 20.03.2018 ein nach Ortsrecht zulässiges Testament errichtet. In diesem Testament hat er die Anwendung deutschen Rechts angeordnet. Aus diesem Testament ergibt sich, dass er seine beiden Kinder als Erben zu je 1/2 des Nachlassvermögens eingesetzt hat. Der Erblasser ist am 03.05.1941 geboren und am 18.09.2020 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in London verstorben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|