Abwandlung 7.4.1: Pflichtteilsanspruch, Nachlasspfleger ist nicht bestellt

Autor: Haaser

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Wie Mandatssituation 7.4.1, aber eine Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben nach der zweiten Ehefrau des Vaters Ihrer Mandantin ist noch nicht bestellt bzw. es ist wird noch keine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht geführt.

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In diesem Fall muss zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs Ihrer Mandantin zunächst ein Antrag auf Einleitung einer Nachlass- bzw. hier: Prozesspflegschaft gem. §§ 1960, 1961 BGB sowie die Bestellung eines Nachlasspfleger für die unbekannten Erben nach der verstorbenen zweiten Ehefrau beim Nachlassgericht beantragt werden.

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Antrag auf Einleitung einer Prozesspflegschaft gem. § 1961 BGB

Sobald ein Nachlasspfleger bestellt ist, kann diesem gegenüber der Pflichtteilsanspruch angemeldet werden (vgl. Lösung Mandatssituation 7.4.1).