Autor: Klose |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Der Erblasser hat seine Kinder zu Erben bestimmt. Als diese die zum Nachlass gehörende Wohnung betreten wollen, die der Erblasser zusammen mit seiner zweiten Frau bewohnte, verweigert die nichterbende Witwe den Erben den Zutritt.
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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste in Mandatssituation 8.1.
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Eheleute haben Mitbesitz an allen gemeinsam genutzten Sachen des Haushalts. Ein Alleinbesitz besteht nur an den von ihnen allein gebrauchten Gegenständen, wie z.B. Schmuck. Mitbesitz besteht daher unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auch an der gemeinsam genutzten Wohnung.
Der Alleinbesitz des Ehemannes ist ebenso wie dessen Mitbesitz an der Wohnung beim Erbfall auf die Kinder als Erben nach § 857 BGB übergegangen.
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