Abwandlung 8.2.7: Verwirkung von Auskunftsansprüchen

Autor: Klose

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der bereits 2008 verstorbenen Mutter. Der Vater war bereits vorverstorben. Die Mandantin lebte mit der Mutter in einem Haushalt und erledigte als Vorsorgebevollmächtigte die persönlichen und vermögensrechtlichen Geschäfte für die Mutter. Auch nach dem Tod der Mutter war sie, da sich ihr Bruder als Miterbe nicht kümmerte, weiterhin für den Nachlass tätig und übernahm im Interesse der Erbengemeinschaft die Nachlassverwaltung. Im Rahmen dessen ließ sie ein gemeinsam mit der Mutter geführtes Oder-Konto auf ihren eigenen Namen umschreiben. Die Möbel und die Haushaltsgegenstände der Erblasserin verbleiben nach wie vor in ihrer Wohnung.

Nach nunmehr fast zehn Jahren meldet sich der Bruder als Miterbe und macht Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaftslegung gegenüber der Mandantin geltend.

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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste zur Mandatssituation 8.2.