Abwandlung 8.4.5: Berechtigung für die Löschung eines Grundpfandrechts

Autor: Klose

Sachverhalt Lösung

Die drei Geschwister sind die gesetzlichen Erben ihres Vaters zu je 1/3. Zum Nachlass gehört ein Grundstück, wofür im Grundbuch noch ein Grundpfandrecht für die Bank X eingetragen ist. Auf Nachfragen bei der Bank X stellt sich heraus, dass das dem Grundpfandrecht zugrundeliegende Darlehen vollständig zurückgezahlt ist und die Bank X bereits die Löschung der Grundschuld bewilligt hat. Zwei der Miterben beantragen daher beim Grundbuchamt die Löschung des Grundpfandrechts. Das Amt lehnt die Löschung ab.

Sachverhalt Lösung

Das Grundbuchamt bedarf zum Vollzug der Löschung der Grundschuld der Zustimmung sämtlicher als Miterben eingetragenen Eigentümer. Demgegenüber reicht der Nachweis, dass die Löschung der Grundschuld von der Zustimmung einer Mehrheit der Miterben gedeckt ist, nicht aus.