I.
Die ledige, kinderlose Erblasserin ist am 18.7.2003 im Alter von 59 Jahren verstorben. Der Beteiligte zu 1 war ihr Lebensgefährte, der Beteiligte zu 2 ihr Bruder. Es liegt ein eigenhändiges Testament vom 5.7.2003 vor, das folgenden Wortlaut hat:
"Mein letzter Wille
Hiermit verfüge ich .... letztwillig:
Erben soll ... (Beteiligter zu 1) meine Wohnung mit Mobiliar ...
München, 5.7.2003
(Unterschrift)."
Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der im Testament genannten Eigentumswohnung, die die Erblasserin Anfang 2003 zum Preis von EURO 110.000,-- erworben hat, sowie aus Bankguthaben und Wertpapieren im Wert von rund EURO 110.000,--.
Der Beteiligte zu 1 hat, gestützt auf das Testament vom 5.7.2003, die Erteilung eines Erbscheins beantragt, der ihn als Alleinerben ausweist.
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