BayObLG - Beschluss vom 07.09.2004
1Z BR 66/04
Normen:
BGB § 2087 § 2088 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 34
FamRZ 2005, 1202
Vorinstanzen:
LG München I, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 4370/04
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 65 VI 10740/03

Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem Geldvermögen

BayObLG, Beschluss vom 07.09.2004 - Aktenzeichen 1Z BR 66/04

DRsp Nr. 2004/16434

Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem Geldvermögen

»Alleinerbeneinsetzung durch Zuwendung einer Eigentumswohnung, neben der bei Testamentserrichtung Geldvermögen in wertmäßig entsprechender Höhe vorliegt, das nach der - nicht verwirklichten - Vorstellung der Erblasserin noch zu Lebzeiten hätte verteilt werden sollen.«

Normenkette:

BGB § 2087 § 2088 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die ledige, kinderlose Erblasserin ist am 18.7.2003 im Alter von 59 Jahren verstorben. Der Beteiligte zu 1 war ihr Lebensgefährte, der Beteiligte zu 2 ihr Bruder. Es liegt ein eigenhändiges Testament vom 5.7.2003 vor, das folgenden Wortlaut hat:

"Mein letzter Wille

Hiermit verfüge ich .... letztwillig:

Erben soll ... (Beteiligter zu 1) meine Wohnung mit Mobiliar ...

München, 5.7.2003

(Unterschrift)."

Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der im Testament genannten Eigentumswohnung, die die Erblasserin Anfang 2003 zum Preis von EURO 110.000,-- erworben hat, sowie aus Bankguthaben und Wertpapieren im Wert von rund EURO 110.000,--.

Der Beteiligte zu 1 hat, gestützt auf das Testament vom 5.7.2003, die Erteilung eines Erbscheins beantragt, der ihn als Alleinerben ausweist.