Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des Verfahrens der Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) 1/3, die Beteiligte zu 2) 2/3 zu tragen.
Von den der Beteiligten zu 3) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten hat der Beteiligte zu 1) ebenfalls 1/3, die Beteiligte zu 2) 2/3 zu tragen; im Übrigen werden außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 750.000 €
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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