I.
1. Die Erblasserin heiratete 1970 im Alter von 68 Jahren den damals 75-jährigen S. Die Eheleute setzten sich jeweils mit Testament vom 23.10.1970 gegenseitig zu Erben ein. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 27.3.1985 bestimmten sie den Beteiligten zu 1 als Schlußerben des Überlebenden. Am 17.12.1987 wurde er als Pfleger für die Erblasserin bestellt, die zunehmend an den Folgen der Alzheimerschen Erkrankung litt und Ende 1987 in ein Pflegeheim eingewiesen wurde.
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