Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gelnhausen vom 26.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens notwendigen Aufwendungen des Beteiligten zu 2) zu tragen. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 70.000,- € festgesetzt.
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