I.
Der im Alter von 69 Jahren verstorbene Erblasser war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Er hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 2 bis 5 sind die Geschwister des Erblassers.
Mit Testament vom 15.2.1997, das vom Erblasser eigenhändig geschrieben und von beiden Eheleuten unterschrieben ist, verfügten die Eheleute, dass
"nach dem Tod eines von uns das gesamte Vermögen auf den überlebenden Ehegatten übergeht. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten soll das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen anteilsgemäß auf die noch lebenden Geschwister beider Verstorbener aufgeteilt werden."
Am 31.1.2001 errichtete der Erblasser ein weiteres handschriftliches Testament, in dem er bestimmte, dass seine Ehefrau (Beteiligte zu 1) die Hälfte seines Vermögens erhalten und der Rest anteilsmäßig unter den Beteiligten zu 2, 4 und 5 aufgeteilt werden soll.
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