Autor: Mangold |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Die vermögende Erblasserin setzt ihren Ehemann in einem Testament als Alleinerben ein. Kurz danach kommt der gemeinsame Sohn zur Welt. Ein halbes Jahr nach der Geburt stirbt die Erblasserin bei einem Autounfall. Der Sohn wächst bei den Eltern der verstorbenen Mutter auf. Der Vater behält jedoch das Sorgerecht. Einige Zeit später heiratet er erneut und wird nochmals Vater mehrerer Kinder. Wenige Tage nach seinem 18. Geburtstag kommt der Sohn zu Ihnen und fragt, was ihm aus dem Erbe seiner Mutter zusteht.
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Gemäß § 2079 Satz 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist.
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