A.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 8. Juli 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 5 des Landgerichts Berlin - 5.O.527/02 - Bezug genommen.
Gegen das ihnen am 1. August 2003 zugestellte Urteil haben die Beklagten am 22. August 2003 Berufung eingelegt und diese zugleich begründet. Die Begründung haben sie am 30. September 2003 ergänzt.
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