KG - Urteil vom 27.07.2004
7 U 281/03
Normen:
AnfG § 1 ; AnfG § 2 ; AnfG § 4 Abs. 1 ; AnfG § 11 ;
Fundstellen:
KGReport 2005, 724
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 527/02

Anfechtungsprozess - Gläubigerbenachteiligung durch Schenkung von Wohnungseigentum; Beweislast für wertausschöpfende Belastung des übertragenen Grundstücks

KG, Urteil vom 27.07.2004 - Aktenzeichen 7 U 281/03

DRsp Nr. 2005/9062

Anfechtungsprozess - Gläubigerbenachteiligung durch Schenkung von Wohnungseigentum; Beweislast für wertausschöpfende Belastung des übertragenen Grundstücks

»Bei der Frage, ob bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Anfechtungsgesetz die objektive Gläubigerbenachteiligung infolge wertausschöpfender Belastung des Grundstücks ausscheidet, kommt es auf die Valutastände der Belastungen und den Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.«

Normenkette:

AnfG § 1 ; AnfG § 2 ; AnfG § 4 Abs. 1 ; AnfG § 11 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 8. Juli 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 5 des Landgerichts Berlin - 5.O.527/02 - Bezug genommen.

Gegen das ihnen am 1. August 2003 zugestellte Urteil haben die Beklagten am 22. August 2003 Berufung eingelegt und diese zugleich begründet. Die Begründung haben sie am 30. September 2003 ergänzt.