KG - Beschluss vom 09.12.2014
1 W 266/14
Normen:
BGB § 2209; BGB § 2210; BGB § 2368; GBO § 35; GBO § 52;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 25.04.2014
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 04.04.2014

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

KG, Beschluss vom 09.12.2014 - Aktenzeichen 1 W 266/14 - Aktenzeichen 1 W 269/14

DRsp Nr. 2015/831

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

Ein den Antrag des Testamentsvollstreckers auf Erteilung eines Zeugnisses über den Fortbestand der Testamentsvollstreckung zurückweisender rechtskräftiger Beschluss des Nachlassgerichts kann geeignet sein, gegenüber dem Grundbuchamt die Beendigung der Testamentsvollstreckung nachzuweisen.

Die Beschwerde wird bei einem Wert von 5.000,00 EUR mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beseitigung des Eintragungshindernisses auch durch Vorlage der beglaubigten Abschrift des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 23. August 2011 - 67/63 VI 587/80 - nachgewiesen werden kann. Insoweit wird eine weitere Frist von einem Monat gesetzt.

Normenkette:

BGB § 2209; BGB § 2210; BGB § 2368; GBO § 35; GBO § 52;

Gründe:

I.