OLG München - Beschluss vom 11.12.2014
34 Wx 429/14
Normen:
BGB § 878; BGB § 2205; BGB § 2226; GBO § 29; GBO § 52;
Fundstellen:
NJW 2015, 2271
Vorinstanzen:
AG Rosenheim - Grundbuchamt, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen Unterratting-319-49

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 34 Wx 429/14

DRsp Nr. 2015/1968

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt

1. Zur Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei Grundstücksveräußerung an einen Dritten.2. Der Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung - durch Aufgabenerledigung - ist dem Grundbuchamt gegenüber regelmäßig in der Form des § 29 GBO zu erbringen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim Grundbuchamt - vom 2. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 116.228 €.

Normenkette:

BGB § 878; BGB § 2205; BGB § 2226; GBO § 29; GBO § 52;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1 ist seit 22.7.2013 gemäß dem notariellen Testament vom 28.9.2012 und der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts vom 20.2.2013 als Eigentümerin von Grundbesitz, unter anderem zweier Grünlandgrundstücke, im Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch enthält seit 24.9.2013 einen Testamentsvollstreckervermerk.