Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim Grundbuchamt - vom 2. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 116.228 €.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist seit 22.7.2013 gemäß dem notariellen Testament vom 28.9.2012 und der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts vom 20.2.2013 als Eigentümerin von Grundbesitz, unter anderem zweier Grünlandgrundstücke, im Grundbuch eingetragen. Das Grundbuch enthält seit 24.9.2013 einen Testamentsvollstreckervermerk.
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