Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Eintragungshindernis auch durch den Nachweis der Rechtskraft des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2014 - 37 O. 153/14 - beseitigt werden kann.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,00 EUR.
I.
Der Beteiligte und seine am 16. Dezember 2013 verstorbene Ehefrau (im Folgenden: Erblasserin) sind zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch von Lichterfelde Blatt 6## eingetragen, die Ehefrau zudem als Eigentümerin im Wohnungsgrundbuch von Lichterfelde Blatt 1##.
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