OLG München - Beschluss vom 17.10.2016
34 Wx 208/16
Normen:
BGB § 158; GBO § 18 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1; GBO § 29;
Fundstellen:
NotBZ 2017, 233
ZEV 2016, 708
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 04.03.2016

Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden VormerkungZulässigkeit einer Zwischenverfügung im Grundbuchberichtigungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 17.10.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 208/16

DRsp Nr. 2016/17185

Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im Grundbuchberichtigungsverfahren

GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 29 Zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit für die Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruch sichernden Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten (Scheidungsklausel).

1. Wird ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs darauf gestützt, dass der Unrichtigkeitsnachweis geführt sei, ist dies jedoch nicht der Fall und liegt eine erforderliche Bewilligung des Betroffenen nicht vor, so muss das Grundbuchamt den Berichtigungsantrag sofort zurückweisen. Der Erlass einer Zwischenverfügung kommt nicht in Betracht.