OLG Celle - Beschluss vom 10.12.2009
4 W 199/09
Normen:
GBO § 35; BGB § 2100; BGB § 2106 Abs. 1; BGB § 2139;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 929
ZEV 2010, 95
Vorinstanzen:
AG Dannenberg (Elbe), vom 12.11.2009

Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt

OLG Celle, Beschluss vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 4 W 199/09

DRsp Nr. 2009/27428

Anforderungen an den Nachweis der Vor- und Nacherbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt

Ist in einem notariellen gemeinschaftlichen ehelichen Testament nur die Vor- und Nacherbschaft geregelt, kann das Grundbuchamt zu Recht einen weiteren Nachweis der Erbenstellung nach dem zuletzt verstorbenen Ehegatten verlangen.

Tenor:

Die Beschwerde der Eigentümerin zu 2 vom 17. November 2009 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Rechtspfleger Dannenberg (Elbe) vom 12. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Eigentümerin zu 2 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 35; BGB § 2100; BGB § 2106 Abs. 1; BGB § 2139;

Gründe:

I.