Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 15. September 2008 wird zurückgewiesen.
Die Antragsstellerin trägt die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des weiteren Beschwerdeverfahrens beträgt 30.000 €.
I.
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