OLG München - Beschluss vom 02.09.2014
34 Wx 415/13
Normen:
GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 697
FuR 2015, 185
Vorinstanzen:
AG Starnberg - Grundbuchamt, vom 01.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen Starnberg Blatt 5833-30

Anforderungen an den Nachweis einer entgeltlichen Verfügung durch den befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 02.09.2014 - Aktenzeichen 34 Wx 415/13

DRsp Nr. 2014/16965

Anforderungen an den Nachweis einer entgeltlichen Verfügung durch den befreiten Vorerben gegenüber dem Grundbuchamt

Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Nießbrauch für den Vorerben.

1. Der Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des befreiten Vorerben über ein Grundstück wird regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden können. Daher ist auch der Freibeweis zuzulassen. 2. Der Nachweis kann auch aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes geführt werden, wonach ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten regelmäßig ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. den Testamentsvollstrecker erbracht wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 1. August 2013 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Starnberg von Starnberg Blatt 5833 in Abt. xxx eingetragenen Nacherbenvermerk an dem ehemaligen 1/2-Miteigentumsanteil der xxx zu löschen.

Normenkette:

GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136;

Gründe

I.