OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.12.2018
20 W 250/17
Normen:
BGB § 2231; BGB § 2247; BGB § 2267; FamFG § 352; ZPO § 444;
Fundstellen:
NJW-RR 2019, 781
ZEV 2019, 306
ZEV 2019, 579
Vorinstanzen:
AG Idstein, vom 03.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 22 VI 385/16

Anforderungen an den Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.12.2018 - Aktenzeichen 20 W 250/17

DRsp Nr. 2019/5576

Anforderungen an den Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments

1. Grundsätzlich ist der Nachweis von Form und Inhalt eines nicht mehr vorhandenen Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln möglich, wobei ein strenger Maßstab gilt.2. Hat derjenige, welcher sein Erbrecht aus dem nicht mehr vorhandenen Testament herleitet, dieses selbst vernichtet, sind an den Nachweis nochmals erhöhte Anforderungen zu stellen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird im Ausspruch zur Hauptsache abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Beteiligten zu 1 vom 09.12.2016 auf Erteilung eines unbeschränkten Alleinerbscheins nach dem Erblasser wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1 hat den übrigen Beteiligten zur Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens etwa entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten und die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht angefallen.

Eine Erstattung der den Beteiligten für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens etwa entstandenen notwendigen Aufwendungen findet nicht statt.

Normenkette:

BGB § 2231; BGB § 2247; BGB § 2267; FamFG § 352; ZPO § 444;

Gründe

I.