OLG Köln - Beschluss vom 14.11.2016
2 Wx 536/16
Normen:
BGB § 2065;
Fundstellen:
FGPrax 2017, 41
FamRZ 2017, 928
FuR 2017, 227
NJW 2017, 8
NJW-RR 2017, 648
Vorinstanzen:
AG Wipperfürth, vom 13.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 VI 62/16

Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen VerfügungWirksamkeit der Einsetzung desjenigen der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat als Alleinerbe

OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2016 - Aktenzeichen 2 Wx 536/16

DRsp Nr. 2017/3659

Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung Wirksamkeit der Einsetzung desjenigen "der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat" als Alleinerbe

Die testamentarische Anordnung "derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein", ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine wirksame Bestimmung eines Erben durch den Erblasser.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 14.10.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Wipperfürth vom 13.09.2016, 8 VI 62/16, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Normenkette:

BGB § 2065;

Gründe

I.

Zwischen dem XX.XX.XXXX und dem XX.XX.XXXX ist Frau J M geb. W (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verheiratet mit dem am XX.XX.XXXX vorverstorbenen L E M. Kinder hatten die Eheleute M nicht. Der Beteiligte zu 1) ist der Bruder des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Bruder der Erblasserin.

Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten unter dem 23.10.2011 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichtetet, das u.a. folgenden Inhalt hat:

"Testament

Wir bestimmen gegenseitig, dass der Überlebende der Alleinerbe des Verstorbenen sein soll.