LG Freiburg - Beschluss vom 22.06.2004
4 T 112/04
Normen:
BGB § 2077 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 448

Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe

LG Freiburg, Beschluss vom 22.06.2004 - Aktenzeichen 4 T 112/04

DRsp Nr. 2006/10687

Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe

»Die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe im Sinne von § 2077 Abs. 2 Satz 2 BGB sind auch dann erfüllt, wenn die Eheleute zwar nicht schon seit 3 Jahren getrennt gelebt haben, das Scheitern ihrer Ehe jedoch festgestellt werden kann und der Ausspruch der Scheidung lediglich deshalb unterblieben ist, weil über eine Folgesache gleichzeitig entschieden werden sollte.«

Normenkette:

BGB § 2077 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen
NJW-RR 2005, 448