Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe
LG Freiburg, Beschluss vom 22.06.2004 - Aktenzeichen 4 T 112/04
DRsp Nr. 2006/10687
Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe
»Die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe im Sinne von § 2077 Abs. 2 Satz 2 BGB sind auch dann erfüllt, wenn die Eheleute zwar nicht schon seit 3 Jahren getrennt gelebt haben, das Scheitern ihrer Ehe jedoch festgestellt werden kann und der Ausspruch der Scheidung lediglich deshalb unterblieben ist, weil über eine Folgesache gleichzeitig entschieden werden sollte.«