Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 7.7.2020 in der Kostenentscheidung abgeändert: Die Beteiligten haben ihre außergerichtlichen Kosten der ersten Instanz selbst zu tragen.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 7.7.2020 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1. zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 650.000 EUR festgesetzt.
I.
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