I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 25. April 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Festsetzung des Geschäftswerts bleibt vorbehalten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|