OLG München - Beschluss vom 13.09.2011
31 Wx 298/11
Normen:
BGB § 2247; BGB § 2356;
Fundstellen:
FuR 2012, 54
MDR 2011, 1298
ZEV 2012, 43
Vorinstanzen:
AG München, vom 25.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 66 VI 8048/10

Anforderungen an die Form eines Zusatzes zu einem privatschriftlichen Testament; Anforderungen an den Nachweis eines urkundlich nicht mehr vorhandenen Testaments

OLG München, Beschluss vom 13.09.2011 - Aktenzeichen 31 Wx 298/11

DRsp Nr. 2011/16348

Anforderungen an die Form eines Zusatzes zu einem privatschriftlichen Testament; Anforderungen an den Nachweis eines urkundlich nicht mehr vorhandenen Testaments

1. In einem handschriftlichen Testament ist ein unterhalb der Unterschrift später angebrachter Zusatz, der die ursprüngliche Verfügung an eine Bedingung knüpft, ohne erneute Unterschrift formunwirksam. 2. Für den Nachweis eines urkundlich nicht mehr vorhandenen Testaments sind Äußerungen des Testators gegenüber Bedachten oder Dritten regelmäßig nicht ausreichend.

I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 25. April 2011 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Die Festsetzung des Geschäftswerts bleibt vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 2247; BGB § 2356;

Gründe: