Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 10.01.2020 gegen den am 09.12.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 06.12.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.
1.
In dem notariell beurkundeten Testament vom 09.08.2011 (UR Nr. 1xx/2011 des Notars A in B) hatten sich die Erblasserin und ihr am 07.10.2015 vorverstorbener Ehemann C D wechselseitig zu Alleinerben und zu Erben des Letztversterbenden die Geschwister des Ehemannes eingesetzt, wobei die Schlusserbeneinsetzung für den Überlebenden als frei änderbar festgelegt wurde (Bl. 12 ff. Testamentsakte).
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