Die Parteien streiten, ob die Festsetzungsfrist für die vom Beklagten (Bekl.) vorgenommene Schenkungsteuerfestsetzung abgelaufen ist.
Der Kläger (Kl.) war neben Herrn A... und Herrn B... Gesellschafter der X... GmbH in A-Stadt mit einem Gesellschaftsanteil im Nennwert von zunächst 11.250 DM.
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