OLG Naumburg - Beschluss vom 08.08.2024
2 Wx 55/22
Normen:
BGB § 1960 Abs. 1; BGB § 1961;
Vorinstanzen:
AG Dessau, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 VI 499/14

Anordnung der Bestellung einer Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit; Ungewissheit der Annahme der Erbschaft durch potentielle Erben des Erblassers

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.08.2024 - Aktenzeichen 2 Wx 55/22

DRsp Nr. 2024/13199

Anordnung der Bestellung einer Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit; Ungewissheit der Annahme der Erbschaft durch potentielle Erben des Erblassers

1. Die Ungewissheit, ob sämtliche in Betracht kommende gesetzliche Erben der 2. Erbordnung die Erbschaft wirksam ausgeschlagen haben und ob für diesen Fall gesetzliche Erben der 3. Erbordnung ausfindig gemacht werden können, rechtfertigt die (erneute) Anordnung einer Nachlasspflegschaft. 2. Ein im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer übergeordneten Erbengemeinschaft, d.h. einer Erbengemeinschaft, an welcher der Erblasser als Miterbe beteiligt war, stehender Anspruch auf Mitwirkung an einer Teilungsversteigerung ist ein gegen den Nachlass gerichteter Anspruch i.S.v. § 1961 BGB.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Dessau-Roßlau vom 18. August 2022 aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis

"Mitwirkung an der Teilungsversteigerung der zum Nachlass des Herbert Siegfried W. , geb. am ... . ... .1931 in B. , verstorben am ... . ... .1999 in G. , mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in G. , gehörenden Miteigentumsanteils an einem Grundstück"

anzuordnen und hierfür einen Nachlasspfleger bzw. eine Nachlasspflegerin zu bestellen.