OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.09.2012
I-3 Wx 141/12
Normen:
BGB § 1960;
Fundstellen:
FGPrax 2012, 260
FamRZ 2013, 329
ZEV 2013, 516
ZEV 2013, 6

Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung wegen Anhaltspunkten für Testierunfähigkeit des Erblassers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Aktenzeichen I-3 Wx 141/12

DRsp Nr. 2012/19520

Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter Testamentsvollstreckung wegen Anhaltspunkten für Testierunfähigkeit des Erblassers

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser testierunfähig war (hier: demenzielles Syndrom), so wird das bei Gefährdung des Nachlassbestandes bestehende Fürsorgebedürfnis für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft im Dienste der endgültigen Erben nicht durch eine im Testament bestimmte Testamentsvollstreckung ausgeräumt, wenn der Erblasser dem Testamentsvollstrecker weitgehende Befugnisse zugestanden hat, die die Wirksamkeit der Anordnung der Testamentsvollstreckung voraussetzen (hier: Auszahlung des weit überdurchschnittlich werthaltigen Nachlasses an den Erben).

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Geschäftswert. 200.000,- Euro

Normenkette:

BGB § 1960;

Gründe

I.