Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 9. Juni 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Die Beteiligten streiten über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament.
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