KG - Beschluss vom 27.08.2021
19 W 120/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1961; BGB § 1960 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 20.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 60 VI 839/19

Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Räumung und Abwicklung eines Mietverhältnisses über eine SeniorenwohnungUnbekannte ErbenHohe Wahrscheinlichkeit für eine Erbenstellung

KG, Beschluss vom 27.08.2021 - Aktenzeichen 19 W 120/21

DRsp Nr. 2022/3321

Anordnung einer Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Räumung und Abwicklung eines Mietverhältnisses über eine Seniorenwohnung" Unbekannte Erben Hohe Wahrscheinlichkeit für eine Erbenstellung

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.5.2021 dahin abgeändert, dass eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Räumung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Seniorenwohnung Hxxx, xxx" angeordnet wird.

Die Entscheidung über Auswahl und Bestellung des Nachlasspflegers wird dem Nachlassgericht übertragen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1961; BGB § 1960 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Der Erblasser verstarb am 16.9.2019 in seiner Mietwohnung, einer Seniorenwohnung am Hxxx, xxx. Vermieterin ist die Wxxx Sxxx, die Wohnung trägt die Wohnungsnummer xxx.

Der Erblasser stand unter Betreuung, Betreuer war Rechtsanwalt Dr. Bxxx, xxx, xxx.

Der Erblasser hatte mehrere Verwandte. Aus der Nachlassakte ergeben sich folgende Feststellungen zu den möglichen Erben:

1.

Der Bruder Pxxx Bxxx (geb. am xx.xx.1957) verstarb am xx.xx.2013 (Bl. 28). Er hatte eine Tochter, Lxxx Sxxx Bxxx (geb. am xx.xx.2006); deren leibliche Mutter ist Frau Mxxx Bxxx. (Bl. 29).