1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 13.05.2022 wird zurückgewiesen.
2. Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
Die Antragstellerin begehrt als Nachlassgläubigerin des Erblassers die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zur Durchsetzung offener Darlehensforderungen.
Sie meint, es bestehe aufgrund zahlreicher Abkömmlinge und Erbschaftsausschlagungs-erklärungen eine unsichere Erbrechtslage, insbesondere auch hinsichtlich der nachverstorbenen Ehefrau des Erblassers, die Miterbin geworden sei. Bei der komplexen Erbrechtslage sei es ihr nicht zumutbar, alle Personenstandsurkunden zu beschaffen.
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