OLG Koblenz - Urteil vom 09.08.2004
12 U 432/03
Normen:
BGB § 2269 § 1325 Abs. 3 § 1327 § 2332 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 113
OLGReport-Koblenz 2005, 113
ZEV 2005, 312
ZEV 2005, 312
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 14.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 444/94

Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

OLG Koblenz, Urteil vom 09.08.2004 - Aktenzeichen 12 U 432/03

DRsp Nr. 2005/5261

Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

»1. Die 10-Jahres-Frist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB spielt für die Frage der Anrechnung eines Eigengeschenks an den Pflichtteilsberechtigten keine Rolle. Eine abweichende Bemerkung in einem Berufungsurteil zu einem anderen Streitgegenstand innerhalb des Verfahrens über eine Stufenklage bindet das Berufungsgericht im Verfahren über die Berufung gegen das Schlussurteil nicht.2. Auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein Eigengeschenk des Anspruchstellers auch im Fall der gemischten Schenkung anzurechnen, soweit es um den schenkweise überlassenen Teil geht. Bei der Wertbemessung im Fall von Grundstücksschenkungen können ein Nießbrauchsvorbehalt des Erblassers wertmindernd, Pachterträge hingegen werterhöhend zu berücksichtigen sein.3. Für die Frage der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist trotz Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge in einem "Berliner Testament" der Erblasser der Trennungsgedanke zu befolgen, wonach jeder Erbfall hinsichtlich der Pflichtteilsrechte gesondert zu beurteilen ist.«

Normenkette:

BGB § 2269 § 1325 Abs. 3 § 1327 § 2332 ;

Gründe: