Die Revision des Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 wie folgt neu gefasst wird:
Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Mai 2017 aufgehoben und der Beklagte unter Aufhebung seines Bescheids vom 10. Januar 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. März 2012 verurteilt, den Klägern vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2012 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne Berücksichtigung der am 2. Februar 2012 zugeflossenen 5330 Euro als Einkommen zu zahlen.
Der Beklagte hat den Klägern die Kosten des Rechtsstreits in allen drei Rechtszügen zu erstatten.
I
Umstritten ist die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|