Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15.02.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt für das Jahr 2015 Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII als Zuschuss anstelle eines Darlehens und wendet sich gegen eine Auflage, einen Erbteil zu verpfänden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|