Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.08.2021, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.408,73 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz ab 30.11.2020 als Gesamtschuldner neben der Stiftung P. Kulturbesitz, B., zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 56 % und der Beklagte 44 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 25 % und der Beklagte 75 %.
4. 5.
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