Die verstorbene Mutter der Parteien hatte ihr Grundstück mit einer Grundschuld belastet, die langfristige Darlehensverbindlichkeiten des Beklagten sichert. Sie hat die Klägerin als Alleinerbin eingesetzt und dem Beklagten ein Vermächtnis ausgesetzt. Im übrigen ist der Beklagte in dem Testement der Mutter verpflichtet worden, das - zum Nachlaß gehörende - Grundstück von der Grundschuld zu befreien. Der Beklagte hat das Vermächtnis angenommen. Die Klägerin verlangt von ihm, die Löschung der Grundschuld herbeizuführen.
I.
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