I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. April 2017 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch für das Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld.
Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder.
Am xx. xxx 2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Beklagten anerkannten Berufskrankheit (BK) Nr. 4105 der Anlage 1 zur
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|