Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 4. Dezember 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin vom 15. Dezember 2017 hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von mehr als 710 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Februar 2014 an die Erbengemeinschaft nach dem am 24. Februar 2013 verstorbenen Herbert Johannes W . , bestehend aus der Klägerin, Inge H. und Marianne Z. , zurückgewiesen worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung an die aus ihr und zwei weiteren Personen bestehende Erbengemeinschaft nach dem am 24. Februar 2013 verstorbenen Herbert Johannes W . (im Folgenden: Erblasser) wegen Überweisungen aus dessen Vermögen an die Beklagte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|