BFH - Urteil vom 24.06.2004
III R 50/01
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
BB 2004, 2397
BB 2004, 2452
BFH/NV 2004, 1685
BFHE 206, 551
BStBl II 2005, 80
DB 2005, 146
DStR 2004, 1874
NZM 2005, 714
ZEV 2004, 516
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg - 4 K 362/99 - 27.7.2001 (EFG 2002, 385),

Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - Aktenzeichen III R 50/01

DRsp Nr. 2004/16676

Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks

»1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude. 2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.«

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I. Der Vater der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) schloss im Juli 1998 (Streitjahr) einen notariellen Kauf- und Bauwerkvertrag mit einer Bau GmbH und einer Immobilien GmbH. Die Vertragspartner verkauften dem Vater ein Grundstück und verpflichteten sich, auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte mit Garage zu erstellen ("Kaufpreis" insgesamt 413 000 DM).